AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. Allgemeines

  1. Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen unserem Unternehmen und dem Kunden.

  2. An unsere Angebote sind wir 3 Monate  ab Ausstellungsdatum gebunden; eine davon abweichende Bindung muss gesondert vereinbart werden.

  3. Wenn unsere Auftragsbestätigung nicht innerhalb einer Woche schriftlich beanstandet wird, gilt sie als Vertragsinhalt.

  4. Davon abweichende Regelungen, insbesondere Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden, die wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen, werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn wir ihnen nicht aus- drücklich widersprechen. Jede Abänderung unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen bedarf zur Wirksamkeit der Schriftform.

  5. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam.

 

2. Lieferung

  1. Die Ware wird auf Kosten und Rechnung des Kunden, allenfalls auch durch einen Transporteur, an die bei der Bestellung angegebene Lieferadresse geliefert, soweit nichts anderes vereinbart ist. Teillieferungen sind zulässig.

  2. Die Ware gilt auch dann als geliefert, wenn sie zum Liefertermin nach Meldung der Versandbereitschaft nicht unverzüglich abgerufen wird bzw. eine Zustellung aus Gründen, die beim Kunden liegen, nicht möglich ist. In diesen Fällen sind wir berechtigt, die Ware auf Kosten unseres Kunden zu lagern oder nach Setzung einer Nachfrist freihändig zu verkaufen. Dieser Verkauf stellt keinen Rücktritt vom Vertrag dar; der Verkaufserlös ist lediglich auf den geschuldeten Kaufpreis in Anrechnung zu bringen.

  3. Die angegebenen Liefertermine sind freibleibend und verstehen sich vorbehaltlich der rechtzeitigen Zulieferung an unser Unternehmen. Für verspätete Lieferungen wird daher unsererseits keine Haftung übernommen. Bestellungen auf Abruf werden spätestens 6 Monate nach Auftragserteilung geliefert und verrechnet.

  4. Höhere Gewalt und sonstige unvorhersehbare oder von uns nicht beeinflussbare Ereignisse wie Arbeits kämpfe, hoheitliche Maßnahmen, Verkehrsstörungen, Unterbrechung der Energieversorgung und dgl., sowie von uns oder von unseren Lieferanten nicht zu vertretende Verkehrsunfälle (leichte Fahrlässigkeit schadet hier nicht) und sonstige Betriebsstörungen befreien uns für die Dauer ihrer Auswirkungen von der Lieferpflicht und zwar auch dann, wenn sie bei unserem Lieferanten oder dessen Vorlieferanten eingetreten sind, jedoch in jedem Fall nur insoweit, als wir dem Kunden diese Ereignisse als Ursache der Leistungs - störung nachweisen. Wird durch die genannten Ereignisse die Lieferung unmöglich, so erlischt unsere Lieferpfl  unter den gleichen Bedingungen. Führen derartige Umstände lediglich zu einer Warenknappheit, so sind wir auch berechtigt, die jeweils zur Verfügung stehende Warenmengen nach eigenem Ermessen auf unsere Abnehmer aufzuteilen. Keinesfalls werden wir dadurch verpflichtet, uns mit den vertrags- und angebotsgegenständlichen Waren bei fremden Lieferanten einzudecken. Maßnahmen der Englisch Dekor im Sinne dieser Bestimmungen berechtigen den Abnehmer weder zu Vertragsrücktritt, noch zu anderen Ansprüchen, insbesondere Schadenersatzansprüchen.

  5. Der Gefahrenübergang erfolgt bei Übernahme der Ware in unserer Geschäftsstelle durch den Kunden, bei Lieferungen durch Englisch Dekor bei der Anlieferung an die genannte Lieferadresse und bei der Lieferung durch einen Transporteur bei der Übergabe der Ware an den Transporteur. Im Übrigen gelten die allgemeinen gesetzlichen Regelungen über die Gefahrentragung.

  6. Die Ware wird bei Transport durch Dritte gegen Transportschäden, Transportverluste oder Bruch nur auf schriftliche Anordnung des Kunden und dann zu seinen Lasten und auf seine Rechnung versichert. Äußerlich erkennbare Transportschäden sind sofort bei Empfang der Ware zu melden und unverzüglich deren Art und Umfang schriftlich mitzuteilen.

 

 

3. Gewährleistung

  1. Wir leisten nach den gesetzlichen Bestimmungen Gewähr, dass die Ware ordnungsgemäß ist und gewöhnliche Eigenschaften aufweist.

  2. Garantien über die Beschaffenheit und Eignung der Waren müssen in der Auftragsbestätigung ausdrücklich als solche gekennzeichnet sein.

  3. Für produktions- oder materialbedingte Abweichungen in den Farbnuancen kann keine Gewähr geleistet werden. Geringfügige oder sonstige dem Kunden zumutbare Änderungen unserer Leistungs- bzw. Lieferverpflichtung gelten vorweg als genehmigt. Weiters stellt es keinen Mangel dar, wenn bei Vertragsware im Durchschnitt alle 10 Meter ein Fehler (insbesondere Web-, Druck- oder sonstige Verarbeitungsfehler) gegeben ist. Es stellt überdies keinen Mangel dar, wenn Stoffe im Rahmen ihrer Reinigung 1-2 % eingehen.

  4. Die Ware ist vom Kunden sofort nach Ablieferung zu untersuchen und hierbei festgestellte Mängel bei sonstigem Ausschluss der Gewährleistung innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich anzuzeigen. Bei verdeckten Mängeln gilt entsprechendes ab Erkennbarkeit des Mangels, spätestens aber innerhalb von 6 Monaten nach der Lieferung.

  5. Der Kunde hat die Ware im Sinne des obigen Punktes 3. insbesondere auf die Richtigkeit von Material, Design, Farbe und Länge zu überprüfen. Erst nach Prüfung der genannten Kriterien auf ihre Richtigkeit darf mit der Benutzung (insbesondere Verarbeitung und Zerschneidung) der Ware fortgefahren werden. Erfolgt die Benutzung der Ware im Auftrag eines Dritten, so hat der Kunde sicherzustellen, dass die Ware durch den Dritten geprüft wurde. Etwaige Reklamationen können nach Benutzung der Ware nicht mehr anerkannt werden.

  6. Es ist Aufgabe des Kunden, die Brauchbarkeit unserer Ware auf ihre Eignung für die beabsichtigten Zwecke zu prüfen. Unsere Beratung, gleichgültig ob in Wort oder Schrift, ist unverbindlich und befreit unsere Kunden nicht von der eigenen Prüfung unserer Produkte auf ihre Eignung für den beabsichtigten Zweck. Ersatzansprüche aus diesem Titel sind ausgeschlossen. Bei Nachlieferungen übernehmen wir für die Farbgleichheit mit der Erstlieferung keine Gewähr.

  7.  Der Verkäufer übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Ware für die besonderen Zwecke des Käufers tauglich ist. Insbesondere wird die Gewährleistung für eine Verarbeitung durch den Käufer ausgeschlossen, für die die Ware nach ihrer Beschaffenheit, Art und Güte nicht geeignet ist. Dies gilt auch, wenn der Käufer dem Verkäufer den Verwendungszweck bekanntmacht, da nur der Käufer die Sachkunde über die Beanspruchung bei der Endverwendung hat.

  8. Es bleibt unserer Wahl überlassen, ob wir Gewährleistungsansprüche durch Austausch, Verbesserung, Preisminderung oder Wandlung erfüllen.§ 933b ABGB (Händlerregress) findet keine Anwendung.

  9. Für diejenigen Waren, die wir unsererseits von Zulieferanten bezogen haben, leisten wir lediglich Gewähr im Rahmen der uns gegen den Lieferanten zustehenden Gewährleistungsansprüche.

  10. Velours (Samte) sind als Vorhangstoffe stets zu hinterfüttern und sofern sie als Möbelstoff Verwendung finden (und dafür geeignet sind) stets mit einem geeigneten Stoff zu unterpolstern

4. Haftung

  1. Zum Schadenersatz sind wir in allen in Betracht kommenden Fällen nur im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit von uns und unseren Erfüllungsgehilfen und überdies stets nur im Höchstmaß des bei uns bestellten Auftragswertes verpflichtet. Bei leichter Fahrlässigkeit wird ausschließlich für Personenschäden gehaftet.

  2. Das Vorliegen unseres Verschuldens und dessen Ausmaß sind vom Geschädigten zu beweisen. Der Schadenersatzanspruch kann nur innerhalb von sechs Monaten, nachdem der Kunde von dem Schaden Kenntnis erlangt hat, spätestens aber innerhalb von zwei Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden.

  3. Wir haften nicht für die Richtigkeit von Angaben über Handhabung und Verarbeitung, soweit solche in Prospekten, technischen Beschreibungen oder sonstigen Anleitungen enthalten sind; diese fallen in den Verantwortungsbereich des Herstellers bzw. des Importeurs. Uns treffen auch keine weiteren Aufklärungs- pfl en, insbesondere nicht für Lagerung, Wartung, Verarbeitung oder sonstige Handhabung. Sämtlich– insbesondere von Vorlieferanten – zur Verfügung gestellten technischen Daten gelten überdies als Durchschnittswerte, die lediglich die technischen Eigenschaften und die chemische Zusammensetzung der gelieferten Ware beschreiben.

  4.  Es trifft uns keine Verpflichtung, nicht von uns hergestellte Waren bei An- und Weiterverkauf zu untersuchen.

  5. Für mittelbare Schäden, entgangener Gewinn, Folge- und Vermögensschäden haftet Englisch Dekor nicht soweit diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Englisch Dekor HandelsgmbH & Co KG beruhen

  6. Alle Transportschäden müssen dem jeweiligen Transporteur und uns unverzüglich schriftlich mitgeteilt werden. Der Kunde ist für die Einhaltung dieser Obliegenheiten verantwortlich. Bei Verletzung dieser Obliegenheit besteht keine Haftung für Transportschäden

  7. Bringt unser Kunde die von uns gelieferte Ware außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes in Verkehr, so verpflichtet er sich, gegenüber seinem Abnehmer alle Ersatzpflichten(insbesondere nach dem Produkt- haftungsgesetz) auszuschließen, sofern dies nach dem zwischen ihm und dem Abnehmer anzuwenden- den oder vereinbarten Recht möglich ist. Bei Unterlassung dieser Ausschlusspflicht, ist der Käufer verpflichtet, uns hinsichtlich derartiger Ansprüche Dritter (insbesondere aus dem Titel der Produkthaf- tung) schad- und klaglos zu halten.

 

5. Zahlung

  1. Der Kunde stimmt ausdrücklich der Rechnungslegung und Übermittlung von Rechnungen auf elektroni- schem Wege iSd § 11 Abs 2 zweiter Unterabsatz UStG (Umsatzsteuergesetz) zu.

  2. Bei Zahlungsverzug gelten allenfalls gewährte Rabatte und sonstige Vergütungen (insbesondere Bonifi  ationen) als verfallen.

  3. Die Inanspruchnahme von eingeräumten Skonti setzt voraus, dass alle uns zustehenden und bereits fälligen Ansprüche so beglichen sind (siehe Pkt. 5.5.), dass wir am Tag der Fälligkeit über diese auf unserem Konto verfügen können.

  4. Unsere Rechnungen sind sofort zur Zahlung fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist. Bei vereinbarten Zahlungszielen beginnt die Zahlungsfrist mit dem Rechnungsdatum.

  5. Eingehende Zahlungen werden ungeachtet einer allfälligen Widmung durch den Kunden zunächst auf die älteste Forderung angerechnet.

  6. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, aus diesem entstehende zur zweckentsprechenden Rechtsver- folgung notwendigen Spesen und Kosten, auch Kosten des notwendigen Einschreitens von Inkassobüros sowie Verzugszinsen von 12 % p. a. zu verrechnen.

  7. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, die sofortige Zahlung von sämtlichen aushaftenden Forderungen zu verlangen und insbesondere allenfalls gewährte Zahlungsziele zu widerrufen; dieses Recht steht uns auch dann zu, wenn uns nach Vertragsabschluss ungünstige Umstände über die Zahlungsfähigkeit oder die wirtschaftliche Lage des Kunden bekannt werden.

  8. Bei vom Käufer bestellten Fixmaßen in der Länge behalten wir uns eine Überschreitung des Fixmaßes bis 5% bei Sonderanfertigungen (z.B. Eigenmuster) bis zu 10% und die Berechnung der Mehrlieferung vor.

 

 

6. Eigentumsvorbehalt

  1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Verpflichtungen des Kunden aus dem Kaufvertrag in unserem Eigentum.

  2. Der Kunde ist berechtigt, in unserem Vorbehaltseigentum stehende Ware im Rahmen des täglichen Geschäftsbetriebes zu veräußern; die Sicherungsübereignung oder Verpfändung solcher Waren sind dem Kunden ebenso wie jegliche andere, nicht dem täglichen Geschäftsbetrieb entsprechende Verfügungen untersagt. Wird von dritter Seite auf Waren, die noch in unserem Eigentumsvorbehalt sind, Exekution geführt oder sonst gegriffen, hat der Kunde uns unverzüglich darüber zu verständigen; allfällige mit der Durchsetzung unserer Ansprüche erwachsende Kosten sind uns vom Kunden zu ersetzen. Wir sind berechtigt, das Betriebsgelände des Kunden zu gewöhnlichen Geschäftszeiten zu betreten und die Vorbehaltsware in Besitz zu nehmen um sie, unbeschadet der Zahlungs- und sonstigen Verpflich- tungen des Kunden, durch freihändigen Verkauf oder im Wege der Versteigerung bestmöglich zu verwerten. Den Verwertungserlös rechnen wir nach Abzug der entstandenen Kosten dem Kunden auf seine Verbindlichkeiten an, einen etwaigen Überschuss bezahlen wir an ihn aus.

  3. Auch bei Be- oder Verarbeitung der in unserem Vorbehaltseigentum stehenden Ware geht unser Eigentum nicht unter. In diesem Fall gilt als vereinbart, dass uns an der durch Be- oder Verarbeitung entstandenen Sache ein aliquoter Miteigentumsanteil zusteht.

  4. Musterkollektionen (Ansichtssendungen) sind - sofern sie nicht dem Käufer in Rechnung gestellt werden - Eigentum des Verkäufers und können von diesem jederzeit zurückgefordert werden. Der Käufer ist verpflichtet, diese ordnungsgemäß aufzubewahren und zu behandeln. Muster, die bei der Rückgabe beschädigt oder zerschnitten sind, werden nachträglich berechnet.

 

7. Informationen/ Datenschutz

  1. Der Kunde, Interessent sowie jede sonstige betroffene Person (kurz: „Betroffener“) erklärt sich damit einverstanden Informationen, Newsletter etc. über elektronische Medien von Englisch Dekor zu erhalten. Der Betroffene kann diese Einverständniserklärung jederzeit widerrufen. Bei Widerruf des elektronischen Erhalts der Information besteht jedoch kein Rechtsanspruch durch den Betroffenen, die in elektronischer Form versendeten Informationen über eine andere Zustellform zu erhalten.

  2. Wir sind berechtigt, die im Rahmen der Vertragsbeziehung vom Betroffenen erhobenen (personenbezogenen) Daten zu erheben, zu verarbeiten und zu speichern und stimmt der Betroffene dieser Verarbeitung, insbesondere der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten, zu. Darüber hinaus bestätigt der Betroffene, die von Englisch Dekor offengelegte DatenschutzerklärunG gelesen zu haben und stimmt dieser ausdrücklich zu.

 

8. Forderungsabtretung

  1. Wird die Ware vor vollständiger Bezahlung des uns zustehenden Kaufpreises samt Nebenforderungen vom Kunden an einen Dritten verkauft, so bietet uns der Vertragspartner schon jetzt die Abtretung seiner ihm gegenüber dem Dritten zustehenden Kaufpreisforderung samt allen Nebenansprüchen zur Sicherung an. Die Annahme des Anbots erfolgt schriftlich an die zuletzt uns bekanntgegebene Adresse des Kunden („Anbot einer Sicherungszession“). Der Kunde ist diesfalls verpflichtet, die Sicherungszession in seinen Büchern zu vermerken und sie dem Dritten unverzüglich anzuzeigen.

 

9. Anwendbares Recht /Gerichtstand

  1. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss aller Verweisungsnormen. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen.

  2. Für Streitigkeiten aus sämtlichen Verkäufen und sonstigen Rechtsgeschäften wird ausschließlich als Gerichtsstand das wertmäßig für Handelssachen zuständige Gericht in Wien vereinbart.

 

10. Allgemeine Bestimmungen

  1. Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt.

  2. Zurückbehaltungsrecht:  der Kunde ist im Falle eines gesetzlich rechtfertigenden Sachverhalts stets nur zum Zurückhalten eines im Verhältnis zu seinem geltend gemachten Anspruch angemessenen Teils des Bruttoberechnungsbetrages berechtigt. Weiters ist er nur berechtigt, sein Zurückbehaltungsrecht nur aufgrund der zahlungsgegenständlichen Lieferung, nicht aber allfälliger anderer Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung mit uns auszuüben.

  3. Vertraulichkeit:  Jede Partei stimmt zu und verpflichtet sich, alle vertraulichen Daten der jeweils anderen Partei, die ihr im Zusammenhang mit der gegenseitigen Vertragsbeziehung bekannt werden, grundsätzlich geheim zu halten. Dies gilt insbesondere nicht im Falle (i) einer gesetzlichen oder aufgrund eines behördlichen Auftrags treffende Auskunftspflicht oder bei (ii) offensichtlichen oder (iii) bereits davor bekanntgewordenen Daten.

  4. Eine Verpflichtung des Verkäufers zur Rücknahme falsch bestellter Ware besteht nicht. Eine Rücksendung von Ware, deren Länge unter 5 Meter beträgt oder für die keine Rechnung oder Lieferschein vorgelegt werden kann ist nicht möglich. Nimmt der Verkäufer ausnahmsweise (kulanterweise und ohne das daraus eine Verpflichtung für zukünftige Rücksichtnahmen abgeleitet werden könnte) falsch bestellte Ware zurück, ist er berechtigt, einen Abschlag für Verschnitt in Höhe von 20 % zu berechnen.

 

11. Vertragsabschluss im Onlineshop

  1. Mit der Bestellung im Onlineshop geben unsere Kunden ein verbindliches Angebot an uns ab, einen Vertrag mit uns abzuschließen. Mit dem Erhalt der Bestellbestätigung durch unseren Kunden wird lediglich unsererseits der Erhalt des Anbots des Kunden bestätigt.

  2. Der Kaufvertrag kommt mit der Zusendung einer Auftragsbestätigung per E-Mail an den Kunden oder mit der Lieferung der bestellten Ware zustande.

  3. Für Vertragsabschlüsse im Onlineshop gelten die Bestimmungen dieser AGB sinngemäß gleich.

  4. Die in unserem Katalog und auf unserer Webseite gemachten Angaben – wie z.B. Beschreibungen und Abbildungen – dienen nur der Bestimmung der Waren, sind nur annähernd maßgeblich und stellen keine Beschaffenheitsangaben dar, soweit sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet sind. Die Beschaffenheit, Eignung, Qualifikation und Funktion sowie der Verwendungs- zweck unserer Waren bestimmt sich ausschließlich nach unseren ausdrücklich so gekennzeichnete Angaben und technischen Qualifikationen. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung durch uns oder Dritte stellen keine Beschaffenheitsangabe der Ware dar. Zwischen Musterkollektionen und Onlinekatalog kann es zu Sortiments- und Preisabweichungen kommen. Wer Waren aufgrund einer Musterkollektion bestellt, kann sich auf andere Angaben im Internet nicht berufen und umgekehrt. Wir übernehmen keine Haftung für Rechen-, Schreib- und/oder Druckfehler.