AEB

Allgemeine Einkaufbedingungen


Die nachfolgenden allgemeinen Einkaufsbedingungen (AEB) regeln sämtliche Bestellungen bei Auftragnehmer/Lieferanten (nachfolgend gemeinsam als „Lieferant“ bezeichnet). Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Lieferanten haben nur dann Geltung, wenn wir diese ausdrücklich und schriftlich anerkannt haben. Abweichungen von den nachstehenden Einkaufsbedingungen erfordern zur ihrer Wirksamkeit der Schriftform, ebenso die Vereinbarung über das Abgehen von der Schriftform.

1. Angebote, Bestellung und Auftragsbestätigung

Angebote und Kostenvoranschläge des Lieferanten erfolgen in jedem Fall unentgeltlich und begründen keine Verpflichtung für englisch dekor HandelsgmbH & Co KG (nachfolgend als „englisch dekor“bezeichnet). Erfolgt das Angebot des Lieferanten aufgrund einer Anfrage von englisch dekor, so hat sich der Lieferant im Angebot genau an die Anfrage zu halten und im Falle von Abweichungen im Angebot gegenüber einer vorhergehenden Anfrage ausdrücklich darauf hinzuweisen, andernfalls diese Abweichungen nicht Vertragsinhalt werden. Mit Abgabe eines Angebots oder Annahme unserer Bestellung erkennt der Lieferant unsere AEB an. Verbindliche Bestellungen erfolgen grundsätzlich nur schriftlich (Brief, Telefax, PC-Fax, E-Mail). Gleiches gilt für Bestelländerungen. Mündliche Bestellungen sind nur gültig, wenn wir sie schriftlich bestätigen. Der Lieferant ist verpflichtet, jede Bestellung innerhalb von 7 Tagen schriftlich zu bestätigen, danach verliert die Bestellung ihre Wirkung als Vertragsanbot. Auf der gesamten Korrespondenz ist unsere Bestellnummer anzuführen. Alle Verzögerungen und Nachteile, die dadurch entstehen, dass Schriftstücke aufgrund fehlender Bestellnummern nicht zugeordnet werden können, gehen zu Lasten des Lieferanten. Fixpreise, Zahlungsbedingungen und Rechnungslegung. Alle in der Bestellung genannten Preise sind Fixpreise und verstehen sich, soweit nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, einschließlich sämtlicher Abgaben und Nebenkosten, Verpackung und Transportkosten (insb. Frachtspesen, Versicherung und Zoll). Preisänderungen jeder Art bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung. Ermäßigt der Lieferant in der Zeit zwischen Bestellung und Lieferung seine Preise, so gelten die am Tag der Lieferung gültigen Preise. Die Leistung ist erst dann vollständig erbracht, wenn die in der Bestellung genannten Dokumente/Papiere in Papierform oder elektronisch übergeben worden sind. Rechnungen müssen die in unserer Bestellung
angeführte Bestellnummer, eine Beschreibung der Lieferung enthalten und den gesetzlichen Erfordernissen entsprechen. Nicht ordnungsgemäß gelegte Rechnungen werden nicht fällig und können von uns jederzeit zurückgewiesen werden. Mangels ausdrücklich anders lautender Vereinbarung bemisst sich unsere Zahlungsfrist ab Eingang der ordnungsgemäßen Rechnung, jedoch frühestens ab Lieferung bzw. Abnahme, wie folgt: Geht uns die ordnungsgemäß ausgestellte und fällige Rechnung vom 1. bis zum 15. eines Monats zu, so bezahlen wir diese am 22. desselben Monats. Geht uns die ordnungsgemäß ausgestellte und fällige Rechnung vom 16. bis zum letzten Tag eines Monats zu, so bezahlen wir diese am 07. des darauffolgenden Monats jeweils abzüglich 4 % Skonto. Für jede Lieferung und Leistung ist eine gesonderte Rechnung unter Anführung sämtlicher Bestelldaten auszustellen, es sei denn es wird ausdrücklich eine Sammelrechnung von uns gewünscht. Teilrechnungen sind nur bei ausdrücklicher Vereinbarung zulässig

2. Erfüllungsort, Erfüllungszeitpunkt, Lieferbedingungen

Erfüllungsort ist sowohl für unsere Leistung als auch die Gegenleistung der Sitz der Englisch Dekor HandelsgmbH & Co KG. Die von uns gekaufte Ware gilt als Bringschuld. Der Lieferant trägt daher die 2/4 Kosten und das Risiko des Transportes. Die Gefahr geht mit Ablieferung und nach Entladung der Liefergegenstände auf uns über. Jeder Lieferung sind die erforderlichen Lieferpapiere beizufügen. Die vereinbarten Liefertermine und -fristen sind verbindlich. Maßgeblich für die Einhaltung der Liefertermine und -fristen ist der Eingang der Ware bei englisch dekor. Wir behalten uns das Recht vor, Bestellungen innerhalb einer Frist von 10 Werktagen – ab offizieller Lieferzeitbestätigung und sofern diese 8 Wochen überschreitet – kostenfrei schriftlich zu stornieren. Erkennt der Lieferant, dass die vereinbarten Liefertermine bzw. -fristen nicht eingehalten werden können, hat er uns darüber unverzüglich unter Angabe von Gründen und der voraussichtlichen Dauer der Verzögerung zu informieren, andernfalls sich der Lieferant nicht auf den Hinderungsgrund berufen kann. Werden vereinbarte Termine oder Fristen aus einem vom Lieferanten zu vertretenden Umstand nicht eingehalten, so sind wir berechtigt, nach angemessener Nachfristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadensersatz zu verlangen. Alle durch eine vom Lieferanten zu vertretende Verspätung der Lieferungen/Leistungen entstehenden Mehrkosten hat der Lieferant zu ersetzen. Die Annahme der verspäteten Lieferung/Leistung enthält keinen Verzicht auf anderweitige Ansprüche. Nach billigem Ermessen sind wir berechtigt, vom Lieferanten die fachgerechte, für uns kostenfreie Entsorgung von Verpackungsmaterial zu verlangen. Der Transport der Ware erfolgt auf Gefahr des Lieferanten, insbesondere haftet dieser für Schäden aufgrund mangelhafter Verpackung. Die Gefahr für
den Rücktransport von uns an den Lieferanten – aus welchem Grund auch immer -, so wie auch die erneute Lieferung an uns, trägt der Lieferant. 5. Überprüfung der Liefergegenstände, Qualitätskontrolle. Der Lieferant ist verpflichtet, geeignete Ausgangskontrollen der Liefergegenstände durchzuführen und diese insbesondere auf Vollständigkeit, Funktionsfähigkeit und einwandfreie Beschaffenheit hin zu kontrollieren. Wir sind berechtigt, die gelieferten Waren zu überprüfen. Im Fall von Beanstandungen sind wir – unbeschadet sonstiger Ansprüche – berechtigt, die gelieferten Waren vollständig zurückzuweisen und auf Kosten und Gefahr des Lieferanten an diesen zurückzusenden. Sofern wir bei Übernahme einer
Lieferung oder irgendwann danach Mängel feststellen, werden wir diese innerhalb angemessener Frist
nach Feststellung schriftlich anzeigen. Die Übernahme einer Lieferung und die Bezahlung der Rechnung
bedeuten keine Anerkennung einer Lieferung als vertragsgemäß.

3. Gewährleistung

Sämtliche Waren sind einwandfrei, fachgerecht, unter Berücksichtigung der bestehenden Regeln der Technik und sonstiger Vereinbarungen herzustellen und zu liefern. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen, diese beginnen jedoch erst im Zeitpunkt der Warenveräußerung an den letzten Warenempfänger zu laufen. Haftungsausschlüsse des Lieferanten, insbesondere aus dem Titel Gewährleistung oder Schadenersatz, werden nicht akzeptiert, es sei denn, diese wurden ausdrücklich schriftlich mit uns ausgehandelt. Innerhalb der Gewährleistungsbehelfe können wir frei wählen, ohne an eine bestimmte Reihenfolge gebunden zu sein. Soweit wir auf Reparatur oder Austausch bestehen, sind wir bis zur vollständigen Erfüllung der geschuldeten Lieferung/Leistung zur Zurückbehaltung des gesamten Entgelts berechtigt. Die Gewährleistungsfrist wird durch jede schriftliche Mängelrüge unterbrochen, sie beginnt nach jeder Mängelbeseitigung bzw. Ersatzlieferung oder -leistung für den betreffenden mangelhaften Gegenstand neu zu laufen. Die Beweislastumkehr nach 10 Jahren ab Übergabe gemäß § 933a Abs 3 ABGB gilt nicht. Uns trifft keine Verpflichtung zur Mängelrüge, die §§ 377 und 378 UGB werden ausdrücklich ausgeschlossen.

4. Schadenersatzansprüche, Produkthaftung

Der Lieferant haftet unbeschränkt – auch bei leichter Fahrlässigkeit für alle (Folge-)Schäden, die durch die Lieferung mangelhafter Waren bzw. mangelhafte Leistungserbringung verursacht wurden. Dies gilt auch für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz. Ein Ausschluss einer Regressforderung unsererseits gem. § 12 PHG wird von uns nicht akzeptiert. Der Lieferant hat uns in diesem Zusammenhang jedenfalls vollkommen schad- und klaglos zu halten, unabhängig davon, ob ihn ein Verschulden trifft. Darüber
3/4 hinaus ist der Lieferant verpflichtet, uns auf Anfrage den jeweiligen Hersteller, Importeur und/oder Vorlieferanten unverzüglich bekannt zu geben und sämtliche zur Abwehr von Produkthaftungsansprüchen Dritter zweckdienliche Unterlagen und Beweismittel unverzüglich und unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Wir haften nur für Schadenersatzansprüche aufgrund von vorsätzlichem oder krass grob fahrlässigem Verhalten. Für das Vorliegen grober Fahrlässigkeit trifft den Lieferanten die Beweislast.

5. Rücktritt, Retouren

Wir sind zum Vertragsrücktritt insbesondere berechtigt bei Lieferverzug, bei Vorliegen unbehebbarer Mängel oder im Falle des Verzuges des Lieferanten in der Erfüllung seiner Gewährleistungspflichten sowie im Falle der Insolvenz des Lieferanten. Liegen derartige Umstände vor und sind diese Umstände entweder besonders gravierender Natur oder treten sie wiederholt auf, so können wir auch von sonstigen Verträgen mit dem betreffenden Lieferanten zurücktreten. Darüber hinaus haben wir das Recht – abgesehen von diesen berechtigten Vertragsrücktritten - jederzeit die Unterbrechung der weiteren Auftragsdurchführung zu verlangen oder den Vertrag zu stornieren, dies gegen Bezahlung einer
Stornogebühr von 3 % des Kaufpreises. Ist jedoch der tatsächlich entstandene Schaden geringer, so ist lediglich der geringere Betrag zu ersetzen. Im Falle des berechtigten Vertragsrücktrittes sind wir berechtigt, die gesamte Leistung unabhängig von einer allfälligen Verwendbarkeit der erbrachten Teilleistungen zurückzustellen. Sind wir zur Rückgabe des Vertragsgegenstandes berechtigt, so haben wir Anspruch auf kostenlose Entfernung durch den Lieferanten. Wir können die Waren auf Kosten des Lieferanten entfernen und retournieren lassen, wenn dieser einer entsprechenden Aufforderung nicht unverzüglich nachkommt. Entstehen uns aus der verspäteten Entfernung Aufwendungen, so sind diese durch den Lieferanten verschuldensunabhängig zu ersetzen.

6. Geheimhaltung, Weitergabe von Unterlagen an Dritte, Daten

Der Lieferant ist verpflichtet, alle im Rahmen unserer Geschäftsbeziehung bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, insbesondere unsere Bestellung und alle damit zusammenhängenden kaufmännischen und technischen Einzelheiten (z.B. Zeichnungen, Muster, Modelle, technische Spezifikationen) vertraulich zu behandeln, und Dritten nur nach unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung zugänglich zu machen und nur insoweit, als dies zur Vertragserfüllung notwendig ist. Der Lieferant verpflichtet sich, die Regeln und die geltenden Vorschriften des Datenschutzes einzuhalten. Dies betrifft insbesondere den Schutz von personenbezogenen Daten von unseren Kunden, Mitarbeitern
und Geschäftspartnern. Es gilt die auf der Homepage www.englisch.at abrufbare Datenschutzerklärung


7. Reklamation

Der Lieferant verpflichtet sich, nach der Meldung einer Produktreklamation und/oder eines Produktschadens durch uns die schadhafte Ware binnen 10 Werktagen zu besichtigen und schriftlich Stellung zu nehmen. Im Allgemeinen erklärt sich der Lieferant dazu bereit, uns bei der Meldung, Abwicklung und Regulierung von Reklamationen und Produktschäden sowie bei der Beantwortung von Kundenreklamationen und Versicherungsanfragen durch Informationen, Stellungnahmen, Untersuchungen, Anlaysen, etc. in bestmöglicher Weise und ohne unnötige Verzögerungen zu unterstützen. Die von uns oder von unseren Kunden reklamierten Waren können in unseren Lagern
besichtigt werden, oder auf Wunsch des Lieferanten auf dessen Kosten und Gefahr an die vom Lieferanten genannte Adresse übermittelt werden. Sofern erkennbar ist, dass der Grund der Reklamation der Sphäre des Lieferanten zuzuordnen ist, ist dieser verpflichtet, die mit der Reklamation zusammenhängenden Austauschkosten und Mangelfolgeschäden zu ersetzen. An uns ausgestellte Austauschkostenrechnungen werden somit an den Lieferanten weiterverrechnet, ohne dass uns eine inhaltliche Kontrollverpflichtung treffen würde.


8. Aufrechnung, Übertragung von Rechten und Pflichten

Forderungen unsererseits können gegen Forderungen des Lieferanten aufgerechnet werden. Der Lieferant ist nicht berechtigt, gegen unsere Forderungen aufzurechnen, soweit dies nicht zwingend gesetzlich vorgesehen ist. Wir sind berechtigt, Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ohne gesonderte Zustimmung des Lieferanten an Dritte mit schuldbefreiender Wirkung zu übertragen. Aus dieser Übertragung entsteht kein Kündigungs- oder Rücktrittsrecht des Lieferanten. Der Lieferant ist ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung nicht berechtigt, Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis auf Dritte zu übertragen.

8. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt ausschließlich österreichisches Recht. Die Kollisionsnormen des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts sind nicht anwendbar. Zur Entscheidung aller aus den Geschäftsbeziehungen entstehenden Streitigkeiten ist das sachlich und wertmäßig zuständige Gericht in Wien ausschließlich zuständig.

9. Sonstiges

Im Zuge der Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen und im Hinblick auf diese AEB sind wir sowie auch der Lieferant zur Mitarbeit verpflichtet und insbesondere verpflichtet alle - zur Erfüllung der Vertragsbeziehung und der Aufträge - notwendigen Informationen und Dokumente weiterzuleiten. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Einkaufsbedingungen (AEB) ungültig sein oder werden, behalten die übrigen Bestimmungen ihre Gültigkeit. Ungültige Bestimmungen sind durch solche zulässigen Bestimmungen zu ersetzen, die dem vereinbarten Parteiwillen am nächsten kommen.